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   BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10   

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https://dejure.org/2011,8643
BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10 (https://dejure.org/2011,8643)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - V ZB 166/10 (https://dejure.org/2011,8643)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - V ZB 166/10 (https://dejure.org/2011,8643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ob ein zulässiger Haftantrag vorliegt, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen; Überprüfung eines zulässigen Haftantrags in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen; Ausweisung und Abschiebung eines gegen ihn öffentliche Klage erhobenen Ausländers nur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung eines zulässigen Haftantrags in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen; Ausweisung und Abschiebung eines gegen ihn öffentliche Klage erhobenen Ausländers nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Zwar ist die Rechtsbeschwerde grundsätzlich auch nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360).

    Ob ein zulässiger Haftantrag vorliegt, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils mwN).

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 128c Abs. 2 KostO i. V. m. § 30 KostO (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, juris Rn. 27 f.).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Zu den unerlässlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört es nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, dass die Antragsbegründung insbesondere Angaben zu den Voraussetzungen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthält (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 8 f.).

    Fehlen in dem Haftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage erhoben worden ist oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird, ist der Haftantrag unzulässig (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, aaO).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Zwar ist die Rechtsbeschwerde grundsätzlich auch nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darf ein Ausländer, gegen den öffentliche Klage erhoben oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgewiesen und abgeschoben werden; für die Zurückschiebung gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10; beide Entscheidungen zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Gleiches gilt jedenfalls für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter den strengen Voraussetzungen des § 62 Abs. 4 AufenthG für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darf ein Ausländer, gegen den öffentliche Klage erhoben oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgewiesen und abgeschoben werden; für die Zurückschiebung gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10; beide Entscheidungen zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 128/10

    Abschiebungshaft: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung der Ergänzung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Dass hierzu verfassungsrechtlich unbedenklich - auch Entscheidungen über vorläufige Haftanordnungen gehören, die von einem Richter nach § 427 FamFG i. V. m. § 62 Abs. 1 bis 3 AufenthG angeordnet worden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 3. Februar - V ZB 128/10, juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10

    Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Ob ein zulässiger Haftantrag vorliegt, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2010 - V ZB 123/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10
    Dass hierzu verfassungsrechtlich unbedenklich - auch Entscheidungen über vorläufige Haftanordnungen gehören, die von einem Richter nach § 427 FamFG i. V. m. § 62 Abs. 1 bis 3 AufenthG angeordnet worden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 3. Februar - V ZB 128/10, juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.).
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